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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2007 - L 13 AS 11/06 ER   

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https://dejure.org/2007,115027
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2007 - L 13 AS 11/06 ER (https://dejure.org/2007,115027)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.05.2007 - L 13 AS 11/06 ER (https://dejure.org/2007,115027)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - L 13 AS 11/06 ER (https://dejure.org/2007,115027)
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2007 - L 13 AS 11/06
    Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 7. November 2006 (B 7b AS 18/06 R) grundlegende Ausführungen zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten im Sinne von § 22 SGB II gemacht, denen der beschließende Senat folgt.

    Das Bundessozialgericht führt in der genannten Entscheidung vom 7. November 2006 auf S. 10 (Urteilsabdruck Rdn. 24) diesbezüglich aus: "Die Heranziehung unterschiedlicher Wohnflächengrenzen zur Festlegung der Angemessenheit sebstgenutzten Wohnungseigentums einerseits und für Mietwohnungen (vgl. hierzu eingehend: Urteil des Senats vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R) andererseits wird durch die unterschiedlichen Ziele, denen die Prüfung der Angemessenheit dient, gerechtfertigt und bedeutet auch im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot in Art. 3 Abs. 1 GG keine unzulässige Besserstellung von Wohnungseigentümern gegenüber Mietern." Während es nämlich bei der Prüfung der Angemessenheit der ggfs. zu übernehmenden Kosten für eine Mietwohnung um die Frage der Angemessenheit dieser Kosten im Vergleich zu anderem am Mietwohnungsmarkt zur Verfügung stehenden Wohnungen geht, bezieht sich die Angemessenheitskontrolle des Grundsicherungsträgers bei Eigentumswohnungen auf die Bestimmung des § 12 SGB II über den Vermögenseinsatz.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2007 - L 7 AS 494/05

    Prüfung der Angemessenheit von Wohnungskosten im Zusammenhang mit der Gewährung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2007 - L 13 AS 11/06
    Der Verweis auf einzelne preiswertere Wohnungen in einer Zeitungsannonce oder aufgrund einer Internetrecherche ist unzureichend, weil dies dazu führen würde, dass eine Vielzahl von Hilfeempfängern auf einzelne Wohnungen verwiesen werden würden (vgl. hierzu auch: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. April 2007, L 7 AS 494/05, V. n. b).

    Liegen - wie hier - noch kein entsprechender Mietspiegel bzw. eine Mietdatenbank oder für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich eigene - grundsicherungsrelevante - Mietspiegel oder Tabellen vor, so ist mangels anderer Erkenntnismöglichkeiten auf die rechte Spalte der Tabelle zu § 8 WoGG in der aktuellen Fassung zuzüglich eines Zuschlages von 10 v. H. zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenze zurückzugreifen (Bundessozialgericht, Urteil vom 7. November 2006, Rdn. 23; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. April 2007, L 7 AS 494/05 V.n.b.).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2007 - L 13 AS 11/06
    Lediglich ergänzend merkt daher der Senat noch an, dass der Auffassung der Antragstellerin, die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu den angemessenen Unterkunftskosten bei einer selbst bewohnten Eigentumswohnung (B 7b AS 2/05 R) sei auf die Bestimmung der Angemessenheit der Kosten für eine Mietwohnung übertragbar, nicht gefolgt werden kann.
  • SG Oldenburg, 07.11.2006 - S 46 AS 1403/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2007 - L 13 AS 11/06
    Das SG Oldenburg hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Beschluss vom 7. November 2006 (S 46 AS 1403/06 ER) mit der Begründung abgelehnt, dass die Wohnung, die von der Antragstellerin und ihren beiden Kindern derzeit bewohnt werde, mit einer Wohnfläche von 120 qm unangemessen groß sei.
  • SG Hannover, 19.06.2007 - S 17 AS 1074/07
    Die Kammer wählt in Übereinstimmung mit dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 24.04.2007 - L 7 AS 494/05; Urteil vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 23.05.2007 - L 13 AS 11/06 ER; Beschluss vom 30.03.2007 - L 7 AS 732/06 ER; Beschluss vom 09.10.2006 - L 8 AS 455/05 ER; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 19.06.2006 - L 6 AS 248/06 ER; Beschluss vom 08.06.2006 - L 7 AS 443/05 ER) sowie anderer Obergerichte (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B) als Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft - mangels Vorliegen anderer aussagekräftiger Erkenntnismöglichkeiten und -mittel (zu dieser durch das Bundessozialgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Voraussetzung für einen Rückgriff auf die Wohngeldtabelle siehe das Urteil vom 07.11.2006 - 7b AS 18/06 R) - die Werte in der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz (Wohngeldtabelle), wobei diese Beträge lediglich eine erste Orientierung ohne feste Bindung für die Kammer darstellen.

    Die Kammer teilt - jedenfalls für die Gemeinde Rinteln - nicht die Auffassung des 13. Senats des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 23.05.2007 - L 13 AS 11/06 ER), dass auf den Wert der rechten Spalte ein Zuschlag von 10 Prozent zu machen ist (in diese Richtung aber auch der 7. Senat für die Landeshauptstadt Hannover in seinem Urteil vom 24.04.2007 - L 7 AS 474/05).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2007 - L 13 AS 58/07
    Der Verweis auf einzelne preiswerte Wohnungen in einer Zeitungsannonce oder aufgrund einer Internetrecherche ist ebenfalls unzureichend, weil dies dazu führen würde, dass eine Vielzahl von Hilfeempfängern auf einzelne Wohnungen verwiesen werden würden (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. Mai 2007, L 13 AS 11/06 ER; vgl. auch: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. April 2007, L 7 AS 494/05, V.n.b.).

    Lediglich für eine Übergangszeit, in der der Grundsicherungsträger die Vorgaben des BSG in der Entscheidung vom 7. November 2006 aus Zeitgründen noch nicht in die Praxis umgesetzt hat, kommt ausnahmsweise ein Rückgriff auf die Tabellenwerte zu § 8 WoGG in Betracht (so schon LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. Mai 2007, L 13 AS 11/06 ER).

  • SG Hannover, 25.06.2007 - S 17 AS 1252/07
    Die Kammer wählt in Übereinstimmung mit dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 24.04.2007 - L 7 AS 494/05; Urteil vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 23.05.2007 - L 13 AS 11/06 ER; Beschluss vom 30.03.2007 - L 7 AS 732/06 ER; Beschluss vom 09.10.2006 - L 8 AS 455/05 ER; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 19.06.2006 - L 6 AS 248/06 ER; Beschluss vom 08.06.2006 - L 7 AS 443/05 ER) sowie anderer Obergerichte (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B) als Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft - mangels Vorliegen anderer aussagekräftiger Erkenntnismöglichkeiten und -mittel (zu dieser durch das Bundessozialgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Voraussetzung für einen Rückgriff auf die Wohngeldtabelle siehe das Urteil vom 07.11.2006 - 7b AS 18/06 R) - die Werte in der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz (Wohngeldtabelle), wobei diese Beträge lediglich eine erste Orientierung ohne feste Bindung für die Kammer darstellen.

    Die Kammer teilt nicht die Auffassung des 7. und des 13. Senats des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 24.04.2007 - L 7 AS 474/05 und Beschluss vom 23.05.2007 - L 13 AS 11/06 ER), dass auf den Wert der rechten Spalte ein Zuschlag von 10 Prozent zu machen ist (siehe auch den Beschluss der 31. Kammer des Sozialgerichts Hannover vom 19.06.2007 - S 31 AS 1107/07 ER sowie den Kammerbeschluss vom 19.06.2007 - S 17 AS 1074/07 ER).

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